Psychotherapie

Eine psychotherapeutische Behandlung bietet Hilfe bei der Bewältigung seelischer
Beschwerden und Problemen. Am Anfang jeder Therapie steht immer zunächst die
sorgfältige diagnostische Abklärung, um festzustellen ob und in welchem Ausmaß eine
psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Danach kann beurteilt werden,
welche psychotherapeutische Maßnahme am besten geeignet ist.

Grundlage meiner psychotherapeutischen Behandlung ist die kognitive
Verhaltenstherapie. Sie gehört zu den drei wissenschaftlich anerkannten
Behandlungsverfahren psychischer Störungen und somit werden die Kosten von den
Krankenkassen grundsätzlich übernommen.

Die kognitive Verhaltenstherapie hat sich bei einer Vielzahl von psychischen
Störungsbildern bewährt und zeichnet sich durch eine transparente und zielgerichtete
Vorgehensweise aus. Die Bandbreite der Methoden und Ansätze ist breitgefächert und
es kommen stets neue wissenschaftlich belegte Methoden dazu. Neben der kognitiven
Verhaltenstherapie beziehe ich neuere Ansätze wie achtsamkeitsbasierte Verfahren als
auch die Schematherapie mit in die Therapie mit ein. Dies ermöglicht, dass der
Behandlungsansatz so ausgewählt werden kann, dass er gut zur Persönlichkeit als auch
zum Anliegen passt.

Problembereiche und Störungsbilder, die mit verhaltenstherapeutischen Methoden
behandelt werden können, sind vielfältig. Typisch sind die folgenden Bereiche und
Störungsbilder:
- Depressive Erkrankungen (z.B. Depression, Bipolare Störungen, Wochenbettdepression)
- Burnout und Stress
- Schwierigkeiten mit überwältigenden Lebensereignissen zurecht zu kommen so genannte Anpassungs- und Traumastörungen
- Angststörungen (z.B. spezifische Phobien wie Höhenangst, soziale Ängste wie z. B. Vortrags- und Redeangst, generalisierte Ängste)
- Abhängigkeitserkrankungen
 
Wie oben schon genannt, übernehmen die Krankenkasse in der Regel die Kosten für Ihre Psychotherapie. Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nur mit Privatversicherten und Beihilfeempfängern abrechnen - hier ist es immer abhängig vom jeweiligen Vertrag in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie erstatten.  Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation werden die Kosten in der Regel übernommen. Es kann immer sein, dass ein geringer Eigenanteil bei Ihnen bleibt.

Da ich leider keine Kassenzulassung habe, kann ich nicht mit gesetzlich Versicherten abrechnen. Wenn Sie schon eine Zusage von Ihrer Krankenkasse für das Kostenerstattungsverfahren haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler in meine Praxis kommen. Dies hat zum Vorteil, dass Ihre Krankenkasse nichts von der Psychotherapie erfährt und somit keine Diagnosenhinterlegung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt. Das kann wiederum Vorteile beim Abschluss anderer Versicherungen haben. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind auch steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Sämtliche Leistungen werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Gerne übersende ich Ihnen eine Übersicht meiner Leistungen und Honorare.

Bei einer Psychotherapie ist es sehr wichtig, dass "die Chemie stimmt". Deshalb haben Sie immer die Möglichkeit zunächst bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen wahrzunehmen, um zu entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir machen möchten.